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WM 2016 Heft 43, 2098
BGH: Hinweispflicht des Berufungsgerichts nach § 139 Abs. 3 ZPO, wenn es eine Feststellungsklage entgegen dem Erstgericht für unzulässig hält; keine Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO, wenn der Kläger auf den Hinweis einen Zahlungsantrag als Hilfsantrag stellt
Beschluss vom 10.03.2016 - VII ZR 47/13