- WM
- 2016
- Heft 43 (Seite 2053-2104)
- Rechtsprechung
- Sonstiges
- BVerfG: „CETA“-Abschluss vom Bundesverfassungsgericht mit Auflagen zugelassen
- BGH: Hinweispflicht des Berufungsgerichts nach § 139 Abs. 3 ZPO, wenn es eine Feststellungsklage entgegen dem Erstgericht für unzulässig hält; keine Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO, wenn der Kläger auf den Hinweis einen Zahlungsantrag als
- BGH: Weiterleitung von Stellungnahmen des nach § 56 Abs. 1 BRAO beteiligten Rechtsanwalts in einem ihn betreffenden Aufsichts- und Beschwerdeverfahren an den Beschwerdeführer nur mit der Zustimmung des beteiligten Anwalts
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