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WM 2016 Heft 48, 2307
BGH: Zustellerfordernis gemäß § 750 Abs. 2 ZPO im Falle einer Rechtsnachfolge nur für solche Nachweisurkunden, auf welche sich das Klauselorgan ausweislich der Klausel gestützt hat; bei verschmelzungsbedingter Rechtsnachfolge Zustellung eines Registerauszugs mit aktuellem Registerinhalt im Zeitpunkt der Klauselerteilung nicht erforderlich für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung (Rechtsprechungsänderung); zur Heilung eines Zustellungsmangels, wenn statt einer beglaubigten nur eine einfache Abschrift einer Nachweisurkunde im Sinne des § 750 Abs. 2 ZPO zugestellt wird
Beschluss vom 13.10.2016 - V ZB 174/15