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WM 2016 Heft 50, 2373
BGH: Zur Frage, was unter einer „genehmigten“ Kapitalanlage im Sinne von Art. 8 des Vertrags vom 24. Juni 2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen zu verstehen ist, und ob die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs zu versagen ist, weil der Antragsteller ihn unter Verletzung einer ihm gegenüber einem Dritten obliegenden vertraglichen Pflicht erwirkt hat
Beschluss vom 06.10.2016 - I ZB 13/15