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  • WM
    • 2016
      • Heft 6 (Seite 241-288)
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            • BGH: Keine Wiedereinsetzung, wenn die unterlegene Partei deshalb kein Rechtsmittel eingelegt hat, weil ihre Rechtsschutzversicherung die Erteilung einer Deckungszusage (zunächst) abgelehnt hat und die Partei das Kostenrisiko nicht tragen wollte
WM 2016 Heft 6, 286
BGH: Keine Wiedereinsetzung, wenn die unterlegene Partei deshalb kein Rechtsmittel eingelegt hat, weil ihre Rechtsschutzversicherung die Erteilung einer Deckungszusage (zunächst) abgelehnt hat und die Partei das Kostenrisiko nicht tragen wollte
Beschluss vom 24.11.2015 - VI ZR 567/15