WM 2016 Heft 13, 614
BGH: Keine Neuverbindlichkeiten des Schuldners, wenn der andere Teil nach Insolvenzeröffnung noch weitere Leistungen erbracht hat und der Insolvenzverwalter später wirksam die Erfüllung des gegenseitigen Vertrages ablehnt; zur Person des Empfängers einer in der Bereitstellung von Versorgungsleistungen liegenden Realofferte eines Versorgungsunternehmens nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Fortführung von BGHZ 202, 17 = WM 2014, 1833; BGHZ 202, 158 = WM 2014, 1835)
Urteil vom 25.02.2016 - IX ZR 146/15