- WM
- 2016
- Heft 13 (Seite 581-624)
- Rechtsprechung
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Keine Neuverbindlichkeiten des Schuldners, wenn der andere Teil nach Insolvenzeröffnung noch weitere Leistungen erbracht hat und der Insolvenzverwalter später wirksam die Erfüllung des gegenseitigen Vertrages ablehnt; zur Person des Empfängers einer
- BGH: Zur Haftung des Insolvenzverwalters für das Verschulden eines Rechtsanwalts, den er mit der Durchsetzung einer zur Masse gehörenden Forderung beauftragt hat
- BGH: Erlöschen der Ansprüche des Verbrauchers gegen den Unternehmer und des Darlehensgebers gegen den Verbraucher durch den Widerruf eines verbundenen Geschäfts, soweit das Darlehen dem Unternehmer zugeflossen ist; Eintritt dieser Wirkung auch in der Inso
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- 2016