Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

WM 2016 Heft 14, 649
BGH: Festgesetzter und nicht hinfälliger Zahlungsplan nach § 802b ZPO als Hindernis für die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis auf der Grundlage der Eintragungsgründe des § 882c Abs. 1 Nr. 1-3 ZPO; zur Bedeutung einer nach der Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers zwischen Gläubiger und Schuldner getroffenen Stundungs- oder Stillhalteabrede im Sinne des § 775 Nr. 4 ZPO für die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
Beschluss vom 21.12.2015 - I ZB 107/14