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WM 2016 Heft 14, 652
BGH: Zur Hemmung der Verjährung des Anspruchs des Leasinggebers auf Zahlung von Leasingraten gemäß § 205 BGB während eines auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichteten Rechtsstreits des Leasingnehmers, dem - leasingtypisch - unter Ausschluss der Sachmängelhaftung im Rahmen des Leasingvertrages kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche und -rechte gegen den Lieferanten übertragen worden sind, und auch dann, wenn der Leasingnehmer formularvertraglich verpflichtet ist, die zurückbehaltenen Leasingraten während des Gewährleistungsprozesses zu Sicherungszwecken (§§ 232 ff. BGB) bei Gericht zu hinterlegen; zur Erstreckung dieser Wirkung auch gegen den Bürgen
Urteil vom 16.09.2015 - VIII ZR 119/14