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WM 2016 Heft 16, 757
BGH: Zur Berechtigung des Beschuldigten, für die Aufbringung der Kaution ein Darlehen aufzunehmen und den künftigen Rückzahlungsanspruch gegen die Hinterlegungsstelle an den Darlehensgeber abzutreten, wenn der Außervollzugsetzungsbeschluss für einen Haftbefehl bestimmt, dass er eine Sicherheit als „Eigenhinterleger“ zu leisten habe
Urteil vom 17.03.2016 - IX ZR 303/14