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WM 2016 Heft 2, 77
BGH: Zum Auskunftsanspruch gegen den Versicherer aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben, wenn der Versicherungsnehmer geltend macht, ihm stehe bei Ablauf einer kapitalbildenden Lebensversicherung eine höhere als die vom Versicherer ausgezahlte Bewertungsreserve gem. § 153 Abs. 3 VVG zu; zur Berücksichtigung eines berechtigten Geheimhaltungsinteresses des Versicherers
Urteil vom 02.12.2015 - IV ZR 28/15