Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

WM 2016 Heft 18, 852
BGH: Zu den Voraussetzungen, unter denen in der Fahrzeugkaskoversicherung auch fiktive Aufwendungen für die Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt als „erforderliche“ Kosten im Sinne von A.2.7.1 b) AKB 2008 anzusehen sein können
Urteil vom 11.11.2015 - IV ZR 426/14