- WM
- 2016
- Heft 18 (Seite 809-856)
- Rechtsprechung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zu den Voraussetzungen, unter denen in der Fahrzeugkaskoversicherung auch fiktive Aufwendungen für die Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt als „erforderliche“ Kosten im Sinne von A.2.7.1 b) AKB 2008 anzusehen sein können
- BGH: Zum Umfang des Haftpflichtversicherungsschutzes für ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen, wenn im Versicherungsschein ein namentlich benannter Halter aufgeführt ist
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 18 (Seite 809-856)
- 2016