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WM 2016 Heft 20, 943
Kammergericht: Grundsätzlich kein ergänzendes Merkmal des § 5 Abs. 3 MitBestG auf Seiten einer Zwischengesellschaft im Hinblick auf eine qualifizierte oder wenigstens einfache Leitung oder ein Mindestmaß an eigener tatsächlich ausgeübter Leitungsmöglichkeit
Beschluss vom 21.12.2015 - 14 W 105/15