OLG Koblenz: Keine einstweilige Verfügung zur Verhinderung der Eigentumsumschreibung bei dementiellem Syndrom, aber unzureichenden Indizien für Geschäftsunfähigkeit
WM 2016 Heft 20, 952
OLG Koblenz: Keine einstweilige Verfügung zur Verhinderung der Eigentumsumschreibung bei dementiellem Syndrom, aber unzureichenden Indizien für Geschäftsunfähigkeit
Beschluss vom 29.01.2015 - 5 U 1389/14