WM 2016 Heft 21, 974
BGH: Keine Rechtskraftwirkung der Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle gegenüber dem Geschäftsführer der Schuldnerin für die Beurteilung der Frage, ob eine zur Insolvenzreife der Schuldnerin führende Forderung bestanden hat; keine Masseschmälerung durch Zahlung an einen Gläubiger, der aufgrund einer Gesellschaftssicherheit absonderungsberechtigt ist (Anschluss am BGH, Urteil vom 23.6.2015 = BGHZ 206, 52 Rdn. 26 = WM 2015, 1467)
Urteil vom 26.01.2016 - II ZR 394/13