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Zitiert in:
- WM
- 2016
- Heft 10 (Seite 433-484)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Entzug von Luft und Licht durch Anpflanzungen auf dem Nachbargrundstück keine Einwirkung im Sinne von § 906 BGB
- BGH: Zum Übergang der grundstücksbezogenen Verbindlichkeiten des Bundes auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit dem Eigentum an den Grundstücken des Bundes nach § 2 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BImAG
- BGH: Zur Erstreckung des gutgläubig lastenfreien Erwerbs eines Miteigentumsanteils oder einer Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheit auf nicht eingetragene, jedoch eintragungsbedürftige Dienstbarkeiten am Grundstück und zum Erlöschen nicht gebuchter Dienstba
- BGH: Messungsanerkennung und Auflassung nach Abschluss eines Kaufvertrages keine genehmigungsbedürftigen Insichgeschäfte, wenn sie von einem für beide Vertragsparteien auftretenden Vertreter erklärt werden
- BGH: Zur Annahme einer vorbehaltlosen Herausgabe im Sinne von § 1002 Abs. 1, § 1001 Satz 3 BGB, wenn der Eigentümer den Besitzer auf Herausgabe verklagt, der Besitzer in diesem Verfahren ein Zurückbehaltungsrecht wegen seiner Verwendungen nicht geltend ma
- Rechtsprechung
- Heft 10 (Seite 433-484)
- 2016