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Zitiert in:
- WM
- 2016
- Heft 18 (Seite 809-856)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- BGH: Notwendigkeit einer Vorlage der Schuldverschreibungen und Zinsscheine im Original für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, wenn der Gläubiger aus einem Titel vollstreckt, nach dem der Schuldner nur gegen Aushändigung einer Inhaber
- BGH: Zur Verjährung der Zinsansprüche, wenn für eine Schuldverschreibung auf den Inhaber keine Zinsscheine ausgegeben werden
- BGH: Zu den Voraussetzungen der Konnexität von Grundgeschäft und Gegengeschäft bei Abschluss von Zinssatz-Swap-Verträgen (Fortführung von Senatsurteilen vom 22. März 2011 = BGHZ 189, 13 = WM 2011, 682 Rdn. 26 und vom 28. April 2015 = BGHZ 205, 117 = WM 20
- BGH: Keine Angabe des Kunden zur Höhe des anfänglichen negativen Marktwerts erforderlich, wenn er die beratende Bank wegen Verletzung ihrer Verpflichtung, über das Einpreisen eines solchen Marktwerts in einem Swap-Vertrag aufzuklären, auf Schadensersatz v
- Hess. F G: Zur gesonderten und einheitlichen Anrechenbarkeit von Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen aus erworbenen Aktien bei Cum-Ex-Geschäften
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 18 (Seite 809-856)
- 2016