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Zitiert in:
- WM
- 2016
- Heft 2 (Seite 57-100)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Zur Fortsetzung der Vollstreckung trotz Vorlage urkundlicher Nachweise im Sinne des § 775 Nr. 4 ZPO, wenn der Gläubiger eine Befriedigung oder die Stundung der titulierten Forderung bestreitet
- BGH: Aufstellung des geringsten Gebots und damit auch des Bargebots allein nach dem Rangklassensystem des Zwangsversteigerungsgesetzes und nicht nach materiell-rechtlichen Erwägungen
- BGH: Zur Bedeutung der noch im Grundbuch eingetragenen bisherigen Gesellschafter bei der Vollstreckung in das Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wenn die Gesellschaft durch den Tod eines eingetragenen Gesellschafters aufgelöst worden ist
- BGH: Anspruch der Masse auf Prozesszinsen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn sich der Gläubiger durch Auf- oder Verrechnung in anfechtbarer Weise die Befriedigung seiner Forderung verschafft
- BGH: Kein Schadensersatz wegen Nichterfüllung statt der Erfüllung, wenn der Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Bauträgers die Erfüllung eines beiderseits nicht erfüllten Subunternehmervertrages ablehnt
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 2 (Seite 57-100)
- 2016