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Zitiert in:
- WM
- 2016
- Heft 22 (Seite 1005-1056)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BVerfG: Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage des Hinterlegenden gegen den Gläubiger, um gegenüber der Hinterlegungsstelle die Herausgabe eines zur Sicherheitsleistung hinterlegten Geldbetrags durchzusetzen
- BGH: Unmittelbare Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers durch Geschädigten bei wirksamer Abtretung des Deckungsanspruchs des Versicherten kein Verstoß gegen Trennungsprinzip
- BGH: Zur Maßgeblichkeit des Willens des Empfängers einer Übereignungsofferte „an den, den es angeht“ für den Eigentumserwerb
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 22 (Seite 1005-1056)
- 2016