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Zitiert in:
- WM
- 2016
- Heft 25 (Seite 1157-1204)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Sonstiges
- BGH: Zur Behandlung eines weiteren Wiedereinsetzungsgrundes, wenn ein Wiedereinsetzungsantrag wegen eines anderen Grundes zurückgewiesen und dieser Beschluss nicht angefochten worden ist
- BGH: Zur Zuständigkeit des Schiedsgerichts zur Entscheidung über die Schiedsklage, wenn die Parteien eines Schiedsverfahrens die Klagbarkeit von Ansprüchen im Schiedsverfahren durch Vereinbarung ausgeschlossen haben
- BGH: Zur Frage, inwieweit von einer übereinstimmenden Erledigungserklärung bei einer Unterlassungsklage die Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel berührt wird
- BGH: Zur Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde nach § 99 Abs. 2 ZPO, wenn eine Verurteilung aufgrund eines entsprechenden Anerkenntnisses unter einem Zug-um-Zug-Vorbehalt erfolgt; in der Regel keine Veranlassung zur Klage, wenn der Schuldner zu erkenn
- BGH: Zur Heilung einer durch die Geschäftsstelle veranlassten Zustellung einer einfachen statt einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift nach § 189 ZPO
- BGH: Zur Besorgnis der Befangenheit eines Richters, der zur Mitwirkung an einem beim Bundesgerichtshof anhängigen Rechtsstreit berufen ist und sich zu dem Fall auf einer Fachtagung öffentlich geäußert hat
- BGH: Vorlagebeschluss zum Gerichtsstand für Ausgleichsansprüche wegen Flugverspätung, wenn die Beförderung auf zwei Teilstrecken von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt wird
- BGH: Zur Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs bei Ersetzung einer Kostengrundentscheidung durch eine spätere inhaltsgleiche Kostenentscheidung und bei Aufhebung und spätere Wiederherstellung der Kostengrundentscheidung
- Rechtsprechung
- Heft 25 (Seite 1157-1204)
- 2016