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Zitiert in:
- WM
- 2016
- Heft 3 (Seite 101-144)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Keine gerichtliche Anordnung gegenüber dem Drittschuldner, dass der Schuldner über die vom Gläubiger durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändete und zur Einziehung überwiesene Forderung vereinbarungsgemäß vorläufig verfügen kann
- BGH: Zur Unzulässigkeit einer Regelung im Insolvenzplan, wonach Gläubiger, die ihre Forderung nicht im Verfahren angemeldet haben, in Höhe der vorgesehenen Befriedigungsquote ausgeschlossen sind
- BGH: Gläubigerbenachteiligung durch Kontenpfändung auch dann, wenn ein Pfändungspfandrecht erst dadurch entsteht, dass der Schuldner einen ihm eröffneten Kontokorrentkredit abruft
- AG Hamburg: Keine Anordnung der Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch das Insolvenzgericht im Hinblick auf Schiff in ausländischen Gewässern
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 3 (Seite 101-144)
- 2016