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Zitiert in:
- WM
- 2016
- Heft 36 (Seite 1717-1764)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- BGH: Kein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Verbraucherdarlehensverträge gemäß § 495 Abs. 1, § 355 BGB nach den Grundsätzen über die unechte Abschnittsfinanzierung auch bei Forward-Darlehen, wenn bei zeitlich vorgezogener Neuregelung des Zins- und
- OLG Nürnberg: Ausnahmsweise Zulässigkeit der Abtretung eines durch Vormerkung gesicherten schuldrechtlichen Anspruchs auf Eintragung beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten zugunsten eines vom Betreiber benannten Dritten
- OLG Stuttgart: U.a. zur Frage, bis zu welchem Zeitpunkt der Beitritt zu einer Publikumsgesellschaft nach den Vorschriften über Haustürgeschäfte widerrufen werden kann und was der widerrufende Gesellschafter der Gesellschaft als Einlage schuldet
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 36 (Seite 1717-1764)
- 2016