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Zitiert in:
- WM
- 2016
- Heft 36 (Seite 1717-1764)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- BGH: Zum außerordentlichen Informationsrecht des Kommanditisten nach § 166 Abs. 3 HGB, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch Auskünfte über die Geschäftsführung des Komplementärs allgemein und die damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen der Gesell
- Kammergericht: Zur Beurteilung der Zulässigkeit eines grenzüberschreitenden Formwechsels einer französischen GmbH in eine deutsche GmbH
- Kammergericht: Zur Prüfung der Gesellschafterliste einer GmbH durch das Registergericht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 36 (Seite 1717-1764)
- 2016