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Zitiert in:
- WM
- 2016
- Heft 36 (Seite 1717-1764)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- BGH: Regelmäßig kein prozessualer Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten, der einem Vergleich ausdrücklich zugestimmt hat, welcher die Kosten der Nebenintervention nicht erwähnt
- BGH: Kein Rechtsmittel des Antragsgegners im Prozesskostenhilfeverfahren gegen die Verweisung des PKH-Verfahrens an ein Gericht eines anderen Rechtswegs
- Rechtsprechung
- Heft 36 (Seite 1717-1764)
- 2016