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Zitiert in:
- WM
- 2016
- Heft 38 (Seite 1813-1856)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß Art. 5 Nr. 1 Brüssel-I-VO unter dem Gesichtspunkt des Erfüllungsortes für eine Klage auf Zahlung von Maklerlohn, wenn der Makler seine Leistungen in Deutschland erbracht hat; zur Darlegungs-
- BGH: Zur Schadensberechnung, wenn der Makler für eine fehlerhafte Schätzung des Grundstückswerts verantwortlich ist und sein Kunde im Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Schätzung einen für ihn unvorteilhaften Kaufvertrag abschließt
- BGH: Keine Anwendung des § 655 BGB über seinen Wortlaut hinaus auf andere Arten von Maklerverträgen; zum Einfluss der Vereinbarung einer unüblich hohen Maklerprovision im Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer auf den Vorkaufsberechtigten, der sein Vor
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 38 (Seite 1813-1856)
- 2016