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Zitiert in:
- WM
- 2016
- Heft 38 (Seite 1813-1856)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- BGH: Keine Erstattungsfähigkeit für Kosten einer Berufungserwiderung, die – auch ohne Kenntnis des Berufungsbeklagten – nach Rücknahme der Berufung eingereicht worden ist
- BGH: Zur Ersetzung der unterbliebenen Namensangabe der erkennenden Richter im Rubrum der getroffenen Entscheidung durch die Unterschriften der Richter; zur Ausgangskontrolle eines per Telefax übermittelten fristgebundenen Schriftsatzes
- BGH: Zur Zulassung der Berufung in den Gründen eines amtsgerichtlichen Urteils
- BGH: Zur Zustellung einer beglaubigten Abschrift des in vollständiger Form abgefassten Urteils nach § 317 Abs. 1 Satz 1 ZPO n.F. als Beginn der Fristen zur Berufungseinlegung und -begründung
- Rechtsprechung
- Heft 38 (Seite 1813-1856)
- 2016