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Zitiert in:
- WM
- 2016
- Heft 4 (Seite 145-192)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zu den Voraussetzungen, unter denen die Rückforderung von vereinbartem Anwaltshonorar ausgeschlossen ist, wenn bei der Vereinbarung des Honorars die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten wurde
- BGH: Zur Verpflichtung des Rechtsanwalts, trotz der dem Gericht obliegenden Rechtsprüfung die zugunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzustellen
- BGH: Grundsätzlich keine Übertragung der Eintragung von Fristen und Terminen auf noch auszubildende Kräfte eines Rechtsanwalts
- BGH: Keine Betreuerbestellung eines Rechtsanwalts, der mit der Übernahme des Betreueramtes gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 2 BRAO verstoßen würde
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 4 (Seite 145-192)
- 2016