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Zitiert in:
- WM
- 2016
- Heft 44 (Seite 2105-2152)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- BGH: Zur mangelnden Wahrung der Klagefrist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG, wenn die Klageschrift nicht den Anforderungen des § 253 Abs. 2 ZPO genügt und in ihr nur auf ein von der Partei selbst erstelltes Schriftstück Bezug genommen wird
- BGH: Zur Gewährung von Wiedereinsetzung bei einem auf bestimmte Gebiete beschränkten Poststreik, wenn die Auskunft erteilt wird, für den geplanten Sendungsverlauf seien streikbedingte Beeinträchtigungen nicht bekannt und die Postbeförderung laufe normal
- BGH: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein ausländischer Staat der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt
- BGH: Zur Nachholung einer versehentlich nicht getroffenen Entscheidung über die Kosten des Streithelfers
- BGH: Interesse an einer technischen Erleichterung der Prozessführung kein rechtsschutzwürdiges Eigeninteresse des Zedenten einer unentgeltlich abgetretenen Forderung, diese im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft gerichtlich geltend zu machen
- BGH: Keine Zulassung der Revision wegen eines Gehörsverstoßes, wenn der Verstoß im Rahmen der dem Beschwerdeführer vom Berufungsgericht in einem Hinweisbeschluss eingeräumten Frist zur Stellungnahme nicht gerügt wurde
- BGH: Zur Pflicht des Rechtsmittelgerichts, eine Entscheidung, die in einem auf Anhörungsrüge fortgeführten Verfahren ergangen ist, darauf zu überprüfen, ob die Anhörungsrüge statthaft, zulässig und begründet war
- BGH: Zur Frage, wann die Wiedereinsetzungsfrist beginnt, wenn die Partei Prozesskostenhilfe für die Einlegung und Begründung einer Berufung beantragt und das Gericht auf Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung hinweis
- Rechtsprechung
- Heft 44 (Seite 2105-2152)
- 2016