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Zitiert in:
- WM
- 2016
- Heft 46 (Seite 2201-2240)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zum Nachweis eines für den ersten Verkaufsfall bestellten und nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden dinglichen Vorkaufsrechts für einen Miteigentümer an dem Miteigentumsanteil des anderen Miteigentümers gegenüber dem Grundbuchamt nac
- BGH: Zur Ausübung eines dinglichen Wohnungsrechts, dessen Inhaber den Grundstückseigentümer getötet hat
- BGH: Zum Schadensersatzanspruch des Eigentümers, wenn der bösgläubige oder verklagte Besitzer seine Herausgabepflicht nach § 985 BGB nicht erfüllt
- BGH: Keine notarielle Beurkundung der zur Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts gemäß § 873 BGB erforderlichen Einigung
- BGH: Keine Berufung auf den vertraglich vereinbarten Ausschluss der Sachmängelhaftung, wenn nur einer von mehreren Verkäufern einen Mangel der Kaufsache arglistig verschweigt
- BGH: Zur möglichen zusätzlichen Inhaltskontrolle eines nicht notariell beurkundeten Angebots auf Abschluss eines nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB beurkundungspflichtigen Vertrags; keine Heilung eines nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB beurkundungspflichtigen Vert
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 46 (Seite 2201-2240)
- 2016