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Zitiert in:
- WM
- 2016
- Heft 50 (Seite 2325-2396)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- BGH: Zur Frage, was unter einer „genehmigten“ Kapitalanlage im Sinne von Art. 8 des Vertrags vom 24. Juni 2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen zu verste
- BGH: Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine auf die Verjährung eines Teils der Grundschuldzinsen gestützten Vollstreckungsabwehrklage während eines aufgrund einer Sicherungsgrundschuld betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens
- BGH: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Bank das grobe Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert einer von ihr finanzierten Immobilie kennt; nach Rechtskraft eines die Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Titel abweisenden Urteils kei
- OLG Frankfurt a. M.: Zu den Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Darlehensvertrag
- OLG Nürnberg: Zur Abgrenzung von Leistungsklage und Feststellungsklage als zulässige Klageart bei Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags sowie zu den Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
- Gesellschaftsrecht
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 50 (Seite 2325-2396)
- 2016