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WM 2017 Heft 24, 1180
BGH: Zur grundsätzlichen Berechtigung des Käufers, auch bei geringfügigen behebbaren Mängeln der Kaufsache die Zahlung des (vollständigen) Kaufpreises und die Abnahme der Sache bis zur Beseitigung des Mangels zu verweigern
Urteil vom 26.10.2016 - VIII ZR 211/15