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WM 2017 Heft 33, 1595
BGH: Anbieter geschlossener Immobilienfonds und auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltsgesellschaften, die im Internet zum Zwecke der Akquisition anwaltlicher Beratungsmandate Pressemitteilungen zu dem Fondsanbieter veröffentlichen, sind keine Mitbewerber im Sinne des § 2 Abs.1 Nr. 3 UWG
Urteil vom 26.01.2017 - I ZR 217/15