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WM 2017 Heft 41, 1988
BGH: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen das Verhalten des Schuldners eine eigene mitwirkende Rechtshandlung im Sinne von § 133 Abs. 1 InsO darstellt, wenn ein Gläubiger aus einem Anerkenntnisurteil vollstreckt
Urteil vom 14.09.2017 - IX ZR 108/16