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WM 2017 Heft 42, 2037
BGH: Fortdauer der Wirkungen der Verstrickung durch Zwangsvollstreckungen, die nach §§ 88, 89 InsO unwirksam bzw. unzulässig sind, im Insolvenzverfahren, bis sie auf einem gesetzlich vorgesehenen Weg beseitigt worden sind
Urteil vom 21.09.2017 - IX ZR 40/17