Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
WM 2017 Heft 48, 2322
BGH: Zahlungseinstellung des tatsächlich nur zahlungsunwilligen Schuldners, wenn er ein nach außen hervortretendes Verhalten zeigt, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen
Urteil vom 12.10.2017 - IX ZR 50/15