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WM 2017 Heft 9, 440
BGH: Aufnahme des Rechtsstreits auch durch einen Insolvenzgläubiger, dessen Widerspruch nur auf insolvenzrechtliche Einwendungen gestützt wird; zur Verpflichtung des Insolvenzverwalters, aufgrund einer formal ordnungsgemäßen Anmeldung einer Forderung diese auch dann in die Tabelle einzutragen, wenn er meint, der Forderung stünden insolvenzrechtliche Einwendungen entgegen; keine Feststellung einer Forderung zur Tabelle, die nach dem Inhalt der Anmeldung von einer Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung abhängig ist
Urteil vom 26.01.2017 - IX ZR 315/14