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  • WM
    • 2017
      • Heft 10 (Seite 457-504)
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            • EuGH: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen für das Fehlverhalten eines selbständigen Dienstleisters, der für das Unternehmen Leistungen erbringt, für eine abgestimmte Verhaltensweise im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV verantwortlich ist
WM 2017 Heft 10, 498
EuGH: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen für das Fehlverhalten eines selbständigen Dienstleisters, der für das Unternehmen Leistungen erbringt, für eine abgestimmte Verhaltensweise im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV verantwortlich ist
Urteil vom 21.07.2016 - Rs. C-542/14