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WM 2017 Heft 20, 948
BGH: Zur Befugnis des Gerichtsvorstands, am Verfahren nicht beteiligten Dritten anonymisierte Abschriften von Urteilen und Beschlüssen zu erteilen, ohne dass dies den Anforderungen an die Gewährung von Akteneinsicht gemäß § 299 Abs. 2 ZPO unterliegt
Beschluss vom 05.04.2017 - IV AR(VZ) 2/16