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Zitiert in:
- WM
- 2017
- Heft 19 (Seite 881-928)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- BGH: Keine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht, wenn den Parteien Gelegenheit zu weiterem Vortrag zu geben ist und danach möglicherweise eine umfangreiche oder aufwändige Beweisaufnahme erforderlich wird
- BGH: Auf den Zulassungsgrund des § 547 Nr. 4 ZPO gestützte Nichtzulassungsbeschwerde nur für die unzureichend vertretene Partei
- Rechtsprechung
- Heft 19 (Seite 881-928)
- 2017