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Zitiert in:
- WM
- 2017
- Heft 33 (Seite 1581-1632)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- E u G H: Zum räumlichen Anwendungsbereich und zur Auslegung von Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 (EuInsVO)
- BGH: Kein Anspruch des Rechtsanwalts, der sich selbst und zugleich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung als deren Geschäftsführer vertritt, im Falle der Insolvenz der Gesellschaft so gestellt zu werden, als schulde er sich selbst gemäß § 7 Abs. 2 RV
- BGH: Kein Anscheinsbeweis für die tatsächlich erfolgte öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet aufgrund des Ausdrucks eines Sendeberichts
- BGH: Befugnis des Insolvenzgerichts, einen Insolvenzplan im Vorprüfungsverfahren zurückzuweisen, wenn ein erfolgreicher Antrag, die gerichtliche Bestätigung aus Gründen des Minderheitenschutzes zu versagen, mit Sicherheit erwartet werden kann; zu den Anfo
- BGH: Entsprechende Anwendung von § 287 ZPO, wenn es nach Einstellung des Insolvenzverfahrens mit Zustimmung der Gläubiger für die Festsetzung der Vergütung des Verwalters darauf ankommt, ob ein Gegenstand Bestandteil der Masse war; zur Berücksichtigung ei
- BGH: Zur nachträglichen Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters bei einem nach Eingang des Vergütungsantrags erfolgten Massezufluss; Schlussverteilung und Aufhebung des Insolvenzverfahrens auch dann, wenn eine abschließende Entscheidung über die
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 33 (Seite 1581-1632)
- 2017