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Zitiert in:
- WM
- 2017
- Heft 50 (Seite 2365-2400)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- BGH: Versicherungsnehmer im Sinne des § 215 Abs. 1 Satz 1 VVG auch eine juristische Person, auf deren Sitz im Sinne des §17 ZPO abzustellen ist
- BGH: Rückzahlungsanspruch eines Bürgen, der an den Gläubiger geleistet hat, obwohl ihm wegen der Unwirksamkeit der Sicherungsvereinbarung eine dauerhafte Einrede zustand
- BGH: Unwirksamkeit einer im Vertrag über Bauleistungen formularmäßig vereinbarten Sicherungsabrede, die es dem Auftragnehmer auferlegt, zur Ablösung eines Gewährleistungseinbehalts eine Bürgschaft mit einem gegenüber dem Bürgen unzulässigen Regelungsinhal
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 50 (Seite 2365-2400)
- 2017