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WM 2018 Heft 21, 1016
BGH: Zur Unterrichtungspflicht des Lieferanten in Sonderkundenverträgen über Energielieferungen über Entgeltänderungen, die auf einer Weiterbelastung von neu eingeführten, weggefallenen oder geänderten Steuern, Abgaben oder sonstigen hoheitlichen Belastungen beruhen, und über ein Kündigungsrecht, soweit sich der Lieferant Entgeltänderungen im Vertrag vorbehalten hat (§ 41 Abs. 3 EnWG)
Urteil vom 05.07.2017 - VIII ZR 163/16