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WM 2018 Heft 22, 1046
BGH: Keine Individualabrede bei vorformulierten Vertragsbedingungen, die dem Darlehensnehmer die Wahl zwischen einem Darlehen ohne „Bearbeitungsprovision“ zu marktüblichem Zins und einem Darlehen mit „Bearbeitungsprovision“ zu einem günstigeren Zinssatz eröffnen
Urteil vom 13.03.2018 - XI ZR 291/16