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WM 2018 Heft 22, 1052
BGH: Zum Beurteilungsspielraum des Tatrichters, der im konkreten Einzelfall alle in Betracht kommenden Umstände einzubeziehen und eine Gesamtwürdigung vorzunehmen hat, bei der Bemessung der angemessenen Vergütung nach § 19 Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 ZwVwV
Beschluss vom 15.03.2018 - V ZB 149/17