WM 2018 Heft 27, 1264
BGH: Zur Geltung der lex fori concursus für die Anfechtbarkeit einer Aufrechnungslage; zur Beweislast des Anfechtungsgegners, dass die angefochtene Rechtshandlung nach dem anwendbaren Recht eines anderen Staats in keiner Weise angreifbar ist; zur Haftung nach § 826 BGB, wenn ein ausländisches Insolvenzanfechtungsrecht anwendbar ist; zur vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung in Fällen einer sogenannten Firmenbestattung
Urteil vom 08.02.2018 - IX ZR 103/17