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WM 2018 Heft 27, 1275
BGH: Zur Pflicht des Auftragnehmers, den Auftraggeber über eine Änderung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zwischen Vertragsschluss und Abnahme sowie die daraus folgenden Konsequenzen und Risiken für die Bauausführung zu informieren; zu den Optionen des Auftraggebers in einem solchen Fall; zum Erfordernis, dass der Auftraggeber, der Vorschuss verlangt, bei ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung des Auftragnehmers zumindest konkludent zum Ausdruck bringen muss, dass er den Vertrag mit dem Auftragnehmer beenden will
Urteil vom 14.11.2017 - VII ZR 65/14