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WM 2018 Heft 3, 130
LG Aachen: Zur Wirksamkeit einer Klausel in AGB, die § 490 Abs. 1 BGB abbedingt; zum Erfordernis der vorhergehenden Abmahnung bei Kündigung aus wichtigem Grund nach § 490 Abs. 1 BGB sowie zur Nichtabnahmeentschädigung bei Kündigung des Darlehens nach § 490 Abs. 1 BGB
Urteil vom 19.10.2017 - 1 O 480/16