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WM 2018 Heft 1, 14
BGH: Zur Qualifizierung einer Zahlung als Einzahlung einer Einlage, wenn sich die Gesellschaft die erneute Einforderung der an den Kommanditisten zurückgezahlten Einlage in der Weise vorbehält, dass sie den Zahlungsvorgang ungeachtet des Fehlens darlehenstypischer Regelungen als Darlehensgewährung bezeichnet; kein als Insolvenzforderung anmeldbarer Ersatzanspruch des Kommanditisten aus § 110 Abs. 1 HGB, der seine Einlage durch eine Zahlung an die Gesellschaft wieder auffüllt, ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein
Urteil vom 10.10.2017 - II ZR 353/15