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WM 2018 Heft 31, 1464
BGH: Zum Notgeschäftsführungsrecht analog § 744 Abs. 2 BGB, wenn der Gesellschaft selbst eine akute Gefahr droht; kein rasches Handeln notwendig, wenn der Gesellschafter durch Inanspruchnahme seiner Mitgesellschafter eine Mitwirkung an der Abwendung der Gefahr erreichen kann
Urteil vom 26.06.2018 - II ZR 205/16