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WM 2018 Heft 32, 1508
BGH: Zu den Voraussetzungen einer Vermögensbetreuungspflicht im Rahmen einer Untreue als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB; zur Vermögensbetreuungspflicht eines (IATA-)Vertriebsagenten gegenüber einer Fluggesellschaft hinsichtlich der durch den Agenten eingezogenen Entgelte für die von ihm vertriebenen Flugscheine
Urteil vom 24.04.2018 - VI ZR 250/17