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WM 2018 Heft 33, 1558
BGH: Materielle Beweiskraft nur durch ein rechtskräftiges Feststellungsurteil, wenn der Gläubiger, der aus einem Zug-um-Zug-Titel vollstrecken will, Klage erhoben hat, festzustellen, dass der Schuldner hinsichtlich der vom Gläubiger Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung befriedigt ist
Beschluss vom 04.07.2018 - VII ZB 4/17